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Compliance, Integrität und ethisches Wirtschaften sind Teil der Bürkert-Kultur und bestimmen unser unternehmerisches Handeln. Erfahren Sie mehr in unseren Verhaltensrichtlinien.
Code of Conduct (CoC)
Bürkert bekennt sich zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung gemäß der Leitsätzen des gemeinsam vom ZVEI und vom VDMA veröffentlichten Code of Conduct. Die beiden Verbände haben gemeinsam mit ihren Mitgliedern auf der Grundlage von best practices einen Code of Conduct für ethisches Geschäftsverhalten entwickelt. Der Code of Conduct ist ein integraler Bestandteil unseres werteorientierten Geschäftsverhaltens. Bürkert erwartet von seinem Lieferantennetzwerk, dass die darin festgelegten Prinzipien als grundlegende vertragliche Verpflichtung unserer Geschäftsbeziehung eingehalten werden.
Sie können den Text (in 12 Sprachen) auf der Website der VDMA einsehen. Sollten Sie das Dokument nicht über den Link aufrufen können, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Bürkert.
Wir begrüßen jede Gelegenheit, uns zu verbessern, und sehen Hinweise als Unterstützungsangebote.
Menschenrechtsstrategie
Bürkert bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte als Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflichten1. Hierunter verstehen wir auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Diese unternehmerischen Sorgfaltspflichten sind im Rahmen unseres Code of Conduct festgeschrieben, der unsere Erwartungen an die Mitarbeitenden und unser Liefernetzwerk festlegt.
1 Das deutsche „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ist für die Bürkert-Gruppe erst ab 2024 verbindlich.
Bürkert hat folgende, prioritär zu betrachtende, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten erarbeitet, die im Rahmen der mindestens jährlich wiederkehrenden Risikoanalyse neu bewertet werden:
Diskriminierung in der Beschäftigung
Produktionsbedingte Umweltverschmutzung
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Dabei handelt es sich um Risiken, die unter Berücksichtigung unseres Wirtschafts-/Tätigkeitsfelds mit vergleichsweise höherer Wahrscheinlichkeit und Auswirkung betroffen sein können.
Der unterschiedlichen Dynamik von Risiken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen Sorgfaltspflichten in unserem unternehmerischen Umfeld tragen wir präventiv durch eine risikobasierte Herangehensweise im eigenen Geschäftsbereich und in unserem Liefernetzwerk Rechnung.
Wir haben hierzu unsere Geschäftstätigkeiten und unsere Geschäftsbeziehungen einer Analyse zur Identifizierung potenzieller Risiken und tatsächlicher Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in einem multidisziplinären Team unterzogen. Hierzu werden international anerkannte Indizes zu themenbezogenen Länderrisiken (z.B. Human Rights Index), vorhandene Zertifizierungen (bspw. ISO 14001), Erklärungen (Code of Conduct), ggf. Branche des Lieferanten, Bedeutung für unsere Leistungen bzw. Tätigkeit des Geschäftsbereichs und getätigte Umsätze herangezogen.
Je nach ermittelter Beurteilung, ergeben sich weitere Prüfungsschritte für die Risikobeurteilung bzw. Maßnahmen.
Bürkert beabsichtigt die Geschäftsbeziehungen nur mit Lieferanten einzugehen oder diese fortzuführen, die unsere, im Code of Conduct, festgelegten Anforderungen erfüllen. Als Folge einer allgemeinen Risikobeurteilung kann dies die verpflichtende Unterzeichnung erfordern bzw. zu einem internen vertieften Prüfungsprozess führen.
Unmittelbare Zulieferer, also solche, deren Zulieferungen für die Herstellung von Bürkert-Produkten oder die zur Erbringung oder Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung durch Bürkert notwendig sind, werden auf die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten verpflichtet.
Bürkert betrachtet die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bei seinen unmittelbaren Zulieferern und im internationalen Produktionsverbund anlassbezogen bzw. auf Basis einer Risikobewertung und wird diese Betrachtung zukünftig weiter in ein allgemeines Compliance-Management-System integrieren. Zudem führen wir im Rahmen unserer Exportkontrolle systembasierte Prüfungen durch.
Derzeit liegt ein Schwerpunkt auf der angemessen risikobasierten Prüfung der unmittelbaren Bestandslieferanten. Danach erfolgt zunächst eine abstrakte Priorisierung der Lieferanten insgesamt, um anschließend unter Abwägung verfügbarer Ressourcen und Risikopotential unmittelbare Lieferanten einer weitergehenden Beurteilung zu unterziehen bzw. Maßnahmen einzuleiten.
Zur professionellen Unterstützung des rechts- und regelkonformen Handelns an allen weltweiten Standorten soll eine, auf Gruppenebene gesteuerte, Governance-Struktur mit den Bereichen (Governance-)Risikomanagement und Compliance Management sowie Process Risk Management entstehen bzw. verstärkt werden. Die Implementierung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Freiräume risikobasiert und effizienzorientiert über die Geschäftsführung der jeweiligen Landesgesellschaften.
Aus der oben dargestellten Risikobewertung abgeleitete, konkret präventiv wirkende, Maßnahmen reichen von internen Nachprüfungen, Lieferantengesprächen, zusätzlichen Erklärungen und ggf. Vor-Ort-Begehungen und Audits bis hin zu Vertragsanpassungen oder Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Im Falle von uns mitgeteilten Verstößen im Liefernetzwerk wird auf deren Beseitigung hingewirkt oder - falls nicht angemessen möglich - die Geschäftsbeziehung beendet. Im Vordergrund steht jedoch die Ertüchtigung der Geschäftspartner, den Anforderungen des Code of Conduct zu genügen, mindestens aber die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Wenn die Umsetzung internationaler Abkommen im eigenen Geschäftsbereich oder im Liefernetzwerk durch nationales Recht eingeschränkt ist, entwickeln wir innovative Ansätze, um uns an die Prinzipien zu halten, die den international anerkannten Standards zugrunde liegen.
Wir verankern in unserem Geschäftsbereich angemessene Präventivmaßnahmen.
Die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen wird einmal im Jahr sowie anlassbezogen überprüft, wenn mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder beim unmittelbaren Zulieferer gerechnet werden muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes. Die Maßnahmen werden bei Bedarf unverzüglich aktualisiert und die Erkenntnisse aus der Bearbeitung von Hinweisgebern berücksichtigt.
Bürkert bestärkt die Mitarbeitenden darin jegliches Fehlverhalten nicht zu tolerieren. So wurden verschiedene Kanäle eingerichtet, um eventuelles Fehlverhalten zu melden. Sofern dies nicht im direkten Gespräch über den Vorgesetzten/Geschäftsführer möglich ist, besteht eine weitere interne Meldemöglichkeit bei Compliance (Unternehmensanwalt) sowie ggf. über benannte Kanzlei(en) (Ombudsperson).
Darüber hinaus kann jede betroffene Person einen Verstoß dem Human Rights Office oder dem Group Compliance Office hier melden.
Zudem wird ein weltweit mehrsprachig verfügbares Hinweisgebersystem eingerichtet, das sowohl allen Bürkert Mitarbeitenden, als auch externen Stakeholdern (z.B. Betroffene) zugänglich sein wird. Damit können Beschwerden oder Hinweise zu Menschenrechtsverletzungen gesetzeskonform ebenfalls gemeldet und bearbeitet werden.
Wird ein relevanter Verstoß bzw. Verdachtsfall gemeldet, so wird der Eingang bestätigt und es erfolgt nach interner Bewertung der potentiellen Schwere des Vorwurfs bzw. der Beschwerde im nächsten Schritt eine vertrauliche, systematische und angemessene Aufarbeitung des Vorgangs, bei der beide Seiten entsprechend geschützt werden und ggf. bestehende Beteiligungsrechte anderer Stakeholder beachtet werden.
Die von dem Unternehmen mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Personen handeln unparteiisch, insbesondere sind sie unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Berichterstattung über die Erfüllung unserer Pflichten zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken erfolgt intern direkt an unser oberstes Führungsgremium sowie an gesetzlich vorgegebene Stellen:
ob und falls ja welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken das Unternehmen identifiziert hat,
was das Unternehmen, unter Bezugnahme auf die Maßnahmen, zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken unternommen hat,
Maßnahmen, die das Unternehmen aufgrund von Beschwerden getroffen hat,
wie das Unternehmen die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet und
welche Schlussfolgerungen es aus der Bewertung für zukünftige Maßnahmen zieht.
Bürkert errichtet ein multidisziplinäres Human Rights Office. Das Human Rights Office kann direkt unter folgender Email-Adresse erreicht werden: Human.Rights@Burkert.com.
Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung dieser Erklärung ist auf Gruppenebene, unter Leitung des CEO, das Management Board sowie auf Einzelgesellschaftsebene die jeweilige Geschäftsführung.
Bürkert-Meldestelle
Wenn Sie uns Informationen über Fehlverhalten oder Verstöße gegen unseren Code of Conduct einschließlich unserer Menschenrechtsstrategie mitteilen möchten, können Sie dies hier tun. Wir behandeln Ihre Hinweise vertraulich und – auf Wunsch - auch anonym.